Auch Bad Segeberg hat das wesentliche Ziel, kommunalpolitische Handlungsspielräume zurückzugewinnen, weitestgehend erreicht. In Gegenzug zu ihrer Bereitschaft, einen angemessenen Eigenanteil zur Haushaltskonsolidierung zu erbringen, wurden Bad Segeberg und 15 weiteren Kommunen in den Jahren 2012-2018 insgesamt 525 Millionen zur Verfügung gestellt. Davon sind 105 Millionen Euro zusätzliche Landesmittel.
KIEL – BAD SEGEBERG. Die Landesregierung Schleswig-Holstein will die Konsolidierungshilfen für Kommunen mit noch bestehenden Alt-Fehlbeträgen im kommenden Jahr neu regeln. Vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments sollen in die Neuregelung neben den Konsolidierungshilfen auch die Fehlbetragszuweisungen einbezogen werden. Anders als bislang soll die Gewährung von Fehlbetragszuweisungen keine Anspruchsvoraussetzung mehr für die Gewährung von Konsolidierungshilfen sein.
„Das Instrument der Konsolidierungshilfen hat sich bewährt. Zwölf von bislang 16 Konsolidierungskommunen in Schleswig-Holstein stehen inzwischen wieder auf eigenen Füßen. Entscheidend dafür war und ist auch und gerade in den derzeitigen günstigen Rahmenbedingungen das verantwortungsbewusste Handeln der Entscheidungsträger vor Ort „, erklärte dazu Staatssekretärin Kristina Herbst.